Die Wohnung im Erdgeschoss
Unsere modern eingerichtete Ferienwohnung verfügt neben der Eingangsdiele über ein Schlafzimmer , eine Essküche mit separatem Spind , ein geräumiges behindertengerechtes Badezimmer sowie ein Wohnzimmer mit Zugang zur Terrasse. Im Schlafzimmer befindet sich ein Doppelbett . Im Wohnzimmer, das mit Flachbildschirm, Stereoanlage und Telekom Hotspot ausgestattet ist, können zwei weitere Personen auf einer Schlafcouch übernachten. So haben in der Wohnung maximal vier Personen Platz.
Die Wohnung befindet sich im Erdgeschoss, hat einen ebenerdigen Hauseingang und verfügt über eine Terrasse mit Bestuhlung und Sonnenschutz an der Südseite des Hauses. Das sorgt für eine helle und freundliche Atmosphäre in den Räumen und lädt zum Essen, Trinken und Verweilen ein. Von der Terrasse geht es in einen kleinen Garten, der mitbenutzt werden darf.
Geraucht werden darf nur außerhalb der Wohnung. Haustiere sind nicht erlaubt.
Ferienwohnung -Erdgeschoss , Preise 2026 , in Euro pro Übernachtung :
bei Belegung mit : | 1-2 Pers. | 3 Pers. | 4 Pers. |
bis 3 Übernachtungen | 60,00 | 72,50 | 85,00 |
ab 4 Übernachtungen | 48,00 | 58,00 | 68,00 |
ab 15 Übernachtungen | 40,00 | 50,00 | 60,00 |
Handtuchpaket für 5 Euro / Pers. zusätzlich buchbar
buchbar ab 2 Übernachtungen / max. Belegung 4 Pers.
Anreise ab 15 Uhr u. nach Vereinbarung / Abreise bis 11 Uhr
Bei längerer Belegung durch z.B. Montagearbeiter sind Sonderpreise vereinbar.
Die Preise beinhalten die Bereitstellung von Bettwäsche, die Endreinigung, sowie alle Nebenkosten.
Achtung !! Gästeinfo neu :
Die Verbandsgemeide Daun beabsichtigt voraussichtlich ab dem 01.06.2026 die Erhebung eines Gästebeitrags im Gebiet der Verbandsgemeinde Daun. Das betrifft alle Beherbergungsbetriebe und deren zahlungspflichtigen Gäste.
Jeder beitragspflichtige Gast erhält als Ausgleich dafür eine Gästekarte die zu verschiedenen Vergünstigungen im touristischen Angebot berechtigt sowie der kostenfreien Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs im Verkehrsverbund Trier ( VRT )
Gäste, die vor Einführung des Gästebeitrags gebucht haben, sind vom Gästebeitrag befreit. Optional kann der Gästebeitrag entrichtet und damit eine Gästekarte zugeteilt werden.
Die Beherbergungsbetriebe sind verpflichtet ihre Gäste ordnungsgemäß der Verbandsgemeinde zu melden, den fälligen Beitrag zu erheben und diesen entsprechend an die Verbandsgemeinde weiterzuleiten.
folgende Beiträge pro beitragspflichtige Person und Übernachtung sind z.B. vorgesehen :
Personen bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres , Personen die sich zu Unterrichts und Ausbildungszwecken oder zum vorübergehenden unentgeltlichen Besuch bei Verwandten im Erhebungsgebiet aufhalten, u.a. sind nicht beitragspflichtig bzw. befreit 0,00 Euro
Kinder und Jugendliche von 6 - 18 Jahren ,sowie Gäste mit Behinderungsgrad min 50% , sowie deren erforderliche Begleitperson , u.a. 1,00 Euro
voll beitragspflichtige Personen - 2,10 Euro
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